Tagesspiegel: Gewässer in Berlin und Brandenburg sollen zugänglich bleiben Die Ufer denen, die dran wohnen?

„Das Wasser und die Ufer gehören Berlin.“ Das Abgeordnetenhaus will Seen und Spreeufer freihalten. Gleichzeitig setzt sich Innensenator Geisel bei Verkehrsminister Andreas Scheuer für ein Ankerverbot ein.  Robert Klages

Will das Wasser für Alle: Claudius Schulze auf seinem Boot auf dem Rummelsburger See. 
Will das Wasser für Alle: Claudius Schulze auf seinem Boot auf dem Rummelsburger See. Foto: Mike Wolff

Das Abgeordnetenhaus (AGH) von Berlin hat den Antrag „Das Wasser und die Ufer gehören Berlin“ (per Konsensliste) verabschiedet. Der Senat wird darin aufgefordert, Leitlinien zu entwickeln, wie die Ufer der Berliner Gewässer für die Allgemeinheit und die Stadtnatur geöffnet und freigehalten werden können. Der Antrag wurde von Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, initiiert.

„Die Uferkonzeption in Berlin benötigt dringend ein Update, das die ganze Stadt umfasst und einheitliche Regeln für alle Bezirke vorschreibt, um die Ufer für das Allgemeinwohl zu sichern”, sagt Gennburg. „Wir werden künftig Uferwege und breite Uferstreifen baurechtlich sichern, durch Bebauungspläne, Wegerechte, eine Bauverbotszone von zehn Metern an den Ufern und alle weiteren Möglichkeiten des Baugesetzbuches.“

Doch so leicht, wie sich das anhört, ist es nicht überall. Am Beispiel der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg zeigt sich, dass das Ufer hart umkämpft ist von verschiedensten Interessen. Sowohl Bootsbewohner:innen auf dem See sowie Anwohnende beanspruchen das Ufer und die Anlegeplätze für sich – und dann kommen auch noch Investor:innen, die direkt am Wasser bauen wollen. 

Der Bezirk Lichtenberg hat nun, parallel zum Beschluss im AGH, beschlossen, die Eigentümer:innen entlang der Spree in die Entwicklung des Seeufers mit einzubeziehen. Der Antrag „Spreeufer in Lichtenberg und Treptow-Köpenick gezielt entwickeln“ der CDU-Fraktion wurde einstimmig angenommen. 

Gemeinsam mit dem Nachbarbezirk soll ein Rahmenplan zur Entwicklung des Ufers bis zur Rummelsburger Bucht erarbeitet werden. Dabei sollen die Grundstückseigentümer:innen hinsichtlich ihrer Entwicklungsabsichten einbezogen und ein Spreewanderweg für die Öffentlichkeit avisiert werden. Die Reduzierung von Gewerbeflächen soll dabei ausgeschlossen werden.

Dies ist jedoch nicht der einzige Antrag in Lichtenberg zu dem Thema. Während sich Katalin Gennburg für „Ufer für Alle“ einsetzt, will ihre Partei in Lichtenberg den Zugang zum Rummelsburger See beschränken. „Das Bezirksamt wird ersucht, den 22-Stunden-Anleger an der Rummelsburger Bucht in einen Zugang für Wasserfreizeitsportler*innen und Besucher*innen umzuwidmen“, heißt es in einem Antrag der Linksfraktion, der von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossen wurde.

Der Antrag richtet sich gegen die Hausboote auf dem See. Für diese ist der Anleger ein wichtiger Ein- und Aussteigepunkt, der Ort ein angenehmer Treffpunkt für Leute, die gerne am Wasser sitzen. An Wochenenden ist dort viel los. Es gibt zwar eine Ökotoilette vor Ort und einen Container, trotzdem entsteht oft viel Müll.

Linke, SPD und CDU wollen Bucht-Anleger schließen

Die Linke will den Anleger schließen. Da sei man sich mit Innensenator Andreas Geisel (SPD) und CDU-Stadtrat Martin Schaefer einig, steht in dem Antrag, „da die Situation im Sinne der Umwelt, Ordnung, Sauberkeit und Lärmschutz anders nicht zu lösen sei.“ Demnach soll künftig nur das Ein- und Austeigen, nicht jedoch das Anlegen von Booten, möglich sein.

An einem Runden Tisch wurde über das Thema debattiert. An der Videokonferenz, veranstaltet vom „Kiezforum Wir e.V.“ und offiziell einberufen durch das Bezirksamt, nahmen neben Geisel und Schaefer weitere Politker:innen teil. Nicht eingeladen waren Vertreter:innen der Hausbootfraktion, beispielsweise „Spree:publik“. Dabei war es eigentlich Konsens gewesen, alle Beteiligten vom See mit in ein Boot zu nehmen. Hinterzimmerpolitik und nicht runde Tische hatte es bereits 2019 gegeben.

„Spree:publik“ fordert einen Kulturhafen für die Rummelsburger Bucht

Zum aktuellen Antrag der Linken kommentiert Claudius Schulze von „Spree:publik“: „Ein freier Zugang zum Wasser für alle Berliner*innen ist das Ziel, mit dem wir uns gegründet haben.“ Daher finde man einen Antrag wie den von Katalin Gennburg natürlich dufte. Aber die Sektkorken wolle man noch nicht knallen lassen, wenn es gleichzeitig diese Bestrebungen gibt, freie Anleger, wie den am Rummelsburger See, nur noch für das private Freizeitvergnügen der unmittelbaren Nachbarschaft zu beschränken.

„Die derzeitigen Missstände am Anleger sind nicht hinnehmbar“, so Schulze. „Doch helfen weder Populismus noch Not-in-my-backyard-Rufe. Es braucht stattdessen konstruktive Ansätze. Wir bringen uns gerne ein, so dies gewünscht ist. Mit einem Kulturhafen verfolgen wir genau das Ziel: klare Regeln, langfristige Möglichkeiten und einen Ort des Austausches für alle Berliner*innen.“

Theater, Kino, Workshops und vieles mehr auf Hausbooten

Was ist ein „Kulturhafen“? Die Initiative möchte mehr Kunst auf das Wasser bringen. Theater, Kino, Workshops und vieles mehr auf Hausbooten – am liebsten auf dem Rummelsburger See. Dort gibt es bereits das Bühnenfloß „Panther Ray“ und die „Wackelberry“, auf der Filme gezeigt werden. Oder die „Newria“, noch eine schwimmende Kulturplattform.

Die Senatsinnenverwaltung würde am liebsten ein Ankerverbot auf dem Rummelsburger See durchbringen. Doch der See ist ein Bundeswasserstraße. Bezirke und Stadt können lediglich Anlegeverbote verhängen, am Ufer also. Der Bund war bisher immer gegen ein Ankerverbot auf dem See und gewann diesbezüglich sogar einen Rechtsstreit gegen die Berliner Senatsverwaltung. Die aber will nicht aufgeben. 

Innensenator Geisel schreibt an Verkehrsminister Scheuer

Wie nun bekannt wurde, setzte sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) bei Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für ein generelles „Stillliegeverbot für unbemannte Kleinfahrzeuge“ ein. Zwei Absätze der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sollten geändert werden – und zwar zum Nachteil der Freizeitschifffahrt. 

Bisher ist es erlaubt, 24 Stunden lang den Anker zu werfen. Man kann mit seinem Boot also überall mal eine Nacht ankern und von Bort gehen. Das sollte sich ändern und für den gesamten Großraumbereich Berlin/ Brandenburg verboten werden.

Das Bundesverkehrsministerium bestätigt gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, dass Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern über eine Neufassung der BinSchStrO laufen. Man sehe die Gefahr, dass aufgrund der Regelungen Boote dauerhaft und somit illegal abgestellt würden. 

Ohnehin sei die Möglichkeit, mit seinem Schiff für 24 Stunden außerhalb fester Plätze anzulegen, nur als Ausnahmeregelung gedacht gewesen, es gebe also „dringenden Diskussionsbedarf“, sagt ein Ministeriumssprecher der SZ. Auf eine endgültige Regelung aber habe man sich bislang noch nicht geeinigt. Vielmehr sei eine mögliche Neuregelung der 24-Stunden-Regel „aufgrund offener Fragen zunächst zurückgestellt“.

Der Bootsverband „Spree:publik“, mit dem Motto „Wasser ist für Alle da“, meldet nun, dass ein Stilllegeverbot für Berlin und Brandenburg nicht kommen werde. „Wir konnten Senatorin Regine Günther (Grüne) davon überzeugen, sich mit einem Brief bei Scheuer für uns, die Kunst- und Kulturflöße und die Freizeitschiffer*innen, einzusetzen – mit Erfolg“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Eine Aufhebung des 24-Stunden-Gesetzes wird vom Bundesministerium für Verkehr nicht weiter verfolgt, bestätigte dieses auch auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Claudia Müller (Grüne).

Eigentumswohnungen mit Wasserblick

„Wir freuen uns, dass der Versuch des Hinterzimmerschulterschlusses zwischen Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Senator Geisel und Minister Scheuer gescheitert ist“, sagt Claudius Schulze, Sprecher der Spree:publik. „Anstelle ständig neuer Verbotsparagraphen, setzen wir uns für Maßnahmen ein, die tatsächlich mit Augenmaß und Sachverstand auf eine Verbesserung der Situation auf den Berliner Gewässern abzielen.“

Das Ufer an der Rummelsburger Bucht gehört noch allen Berliner:innen, die Interesse daran haben, dort zu flanieren. Die ehemaligen Freiflächen werden zügig bebaut. „My Bay“ heißt das Projekt von Investa Real Estate und der Groth Gruppe: „60 komfortable Eigentumswohnungen mit zwei bis vier Zimmern“ entstehen laut Homepage

Das ist dort, wo einst eine Wagengruppe die Brache besetzte. Jetzt stehen dort neue Gebäude – die Loggien, Terrassen und Balkone mit Wasserblick sind bereits zu erahnen. Der Kaufpreis fängt bei 300.000 Euro an. Der Investor hatte das Areal 2016 für mehr als 3,6 Milliarden Euro von der Stadt gekauft.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gewaesser-in-berlin-und-brandenburg-sollen-zugaenglich-bleiben-die-ufer-denen-die-dran-wohnen-/27542298.html

Pressemitteilung: Spree:publik siegt gegen das BMVI – Kein Stillliegeverbot in Berlin

Liebe Freunde,

soeben haben wir erfahren, dass auf das Drängen der Spree:publik hin von einem „Stillliegeverbot für unbemannte Kleinfahrzeuge“ Abstand genommen wurde. Ab dem 1. Oktober gilt also kein generelles Ankerverbot o.ä. auf Berliner und Brandenburger Gewässern! Dies war die bislang größte Kampagne der Spree:publik, allein darauf können wir stolz sein. Doch dass am Ende sogar das Bundesverkehrsministerium eingelenkt hat, ist wirklich atemberaubend: Wir konnten Senatorin Regine Günther (Grüne) und ihre SenUVK davon überzeugen, sich mit einem Brief bei Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für uns, die Kunst- und Kulturflöße und die Freizeitschiffer*innen, einzusetzen – mit Erfolg.

HINTERGRUND: §21.24 (6) der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStro) regelt das Stillliegen von Kleinfahrzeugen (also: Sport- und Freizeitbooten) auf Berliner und Brandenburger Gewässern und sollte künftig eine landesweite Parkverbotszone ausrufen. Damit wären erhebliche Teile der Freizeitschifffahrt illegalisiert worden. Auch die Kunst- und Kulturflöße der Spree:publik wären akut bedroht gewesen. Was als grotesker Wahlkampfpopulismus von Andreas Geisel (SPD) begonnen hat, konnte durch die Spree:publik – dem Zusammenschluss der Kunst- und Kulturflößer*innen und der unkommerziellenr Freizeitschifffahrt – und unseren Unterstützer*innen zum Vorteil für alle Wasserenthusiasten in Berlin gestoppt werden.

„Seit vielen Jahren setzen wir uns für die partizipative Nutzung der Gewässer ein. Das setzt voraus, dass sich alle Seiten verantwortungsvoll verhalten: Die Freizeitkapitän*innen ebenso wie Politik & Verwaltung. Wir freuen uns deshalb, dass der Versuch des Hinterzimmerschulterschlusses zwischen Wasserschutzpolizei, Wasserstraßenverwaltung, Senator Geisel und Minister Scheuer gescheitert ist.“ sagt Claudius Schulze, Sprecher der Spree:publik. „Anstelle ständig neuer Verbotsparagraphen, setzen wir uns für Maßnahmen ein, die tatsächlich mit Augenmaß und Sachverstand auf eine Verbesserung der Situation auf den Berliner Gewässern abzielen. Wir als Verband, als auch als Schiffer*innen mit vielen Jahren Erfahrung auf den Berliner Gewässern, stehen jederzeit für konstruktive Gespräche als Partner bereit. Unsere Vision einer kooperativen, gemeinwohlorientierten Gewässernutzung hoffen wir schon bald in einem freien Hafen für Kunst & Kultur umzusetzen.“

Unser Dank gebührt dem Einsatz der vielen Abgeordneten auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene, die sich für uns eingesetzt haben!

Süddeutsche Zeitung: Einfach mal den Anker werfen

Morgens in Berlin
Ein Boot liegt bei Sonnenaufgang auf dem Tegeler See vor Anker.(Foto: dpa)

Bislang ist es erlaubt, sein Boot bis zu 24 Stunden fernab offizieller Liegestellen zu parken. Doch das könnte sich bald ändern. In der Szene sind viele alarmiert.

Von Lisa Kannengießer

Gerade erst hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einen Masterplan verabschiedet, um die Freizeitschifffahrt zu fördern – und so kurz vor der Bundestagswahl bei der Zielgruppe womöglich zu punkten. Doch im Großraum Berlin geht der Plan aktuell nicht auf.

Dort erhebt der Verband „Spree:publik“, in dem sich unter anderem Hausbootbesitzer und andere Wasserstraßennutzer zusammengetan haben, Vorwürfe gegen Scheuer und den Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD). Beide sollen sich darauf verständigt haben, zwei Absätze der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) zu ändern – und zwar zum Nachteil der Freizeitschifffahrt.

„Woher wissen Sie das?“

Konkret geht es um den Paragraf 21.24 Absatz 6 sowie den Paragraf 22.24 Absatz 6 der BinSchStrO. In beiden ist das sogenannte „unbemannte Stillliegen“ geregelt – also die Erlaubnis, dass man für eine Dauer von bis zu 24 Stunden lang einfach den Anker werfen oder das Boot auch außerhalb fester der Liegestellen am Ufer vertäuen darf. Davon profitieren all jene, die mit ihrem Schiff ohne viel Aufwand mal über Nacht irgendwo Station machen wollen.

Nun aber könnte sich das im Großraum Berlin/Brandenburg ändern, vermutet der Verband. Dessen Sprecher Claudius Schulze berichtet, ihm gegenüber hätten Vertreter der Wasserschutzpolizei schon im Mai angedeutet, „dass sich da etwas tut“, dass sich Scheuer und Geisel auf eine entsprechende Änderung verständigt hätten. Daraufhin habe er, Schulze, den Leiter der Eiskommission des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Spree-Havel auf eine mögliche Änderung angesprochen – und der habe nur geantwortet: „Woher wissen Sie das?“ Entsprechend groß ist aktuell die Aufregung unter Bootseignerinnen und -eignern in der Region.

Derzeit laufen Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern

Auf SZ-Anfrage bestätigt das Bundesverkehrsministerium, dass Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern über eine Neufassung der BinSchStrO laufen. Man sehe die Gefahr, dass aufgrund der Regelungen Boote dauerhaft und somit illegal abgestellt würden. Ohnehin sei die Möglichkeit, mit seinem Schiff für 24 Stunden außerhalb fester Plätze anzulegen, nur als Ausnahmeregelung gedacht gewesen, es gebe also „dringenden Diskussionsbedarf“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Auf eine endgültige Regelung aber habe man sich bislang noch nicht geeinigt. Vielmehr sei eine mögliche Neuregelung der 24-Stunden-Regel „aufgrund offener Fragen zunächst zurückgestellt“.

https://www.sueddeutsche.de/auto/freizeitschifffahrt-scheuer-1.5377170

taz: Ankern in Gewässern soll verboten werden: Auf dem Weg zur polierten Stadt

Haus- und Kulturboote, die in der Rummelsburger Bucht regelmäßig vor Anker liegen, sollen vertrieben werden. Innensenator Geisel arbeitet daran.

https://taz.de/picture/5007870/948/Rummelsburger-Bucht-Ankerverbot-1.jpeg
Das Bild von Mitte Juli 2021 zeigt: in der Rummelsburger Bucht liegen etliche Boote vor Anker Foto: dpa/Paul Zinken

Das Glattpolieren der Rummelsburger Bucht geht anscheinend in die nächste Runde: Nun sollen wohl auch die Haus- und Kulturboote, die dort regelmäßig vor Anker liegen und zumeist der alternativen Szene angehören, vertrieben werden. Es ist die letzte Entwicklung einer jahrelangen Verdrängungsgeschichte, in der zuletzt im Februar ein Obdachlosencamp zugunsten des Touristenaquariums Coral World geräumt wurde.

Hauptakteur ist Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), allerdings in seiner Rolle als zuständiger Wahlkreisabgeordneter. Scheinbar wandte sich Geisel schon Ende vergangenen Jahres mit der Bitte an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dieser möge doch den Paragrafen 21.24 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ändern. Darin enthalten ist eine Ausnahmeregelung, die es – im Klartext formuliert – Be­sit­ze­r:in­nen von Haus- und Kulturbooten ermöglicht, diese auch an ungenehmigten Stellen für einen Tag unbewacht liegen zu lassen.

Fiele diese Ausnahme, wäre es aufgrund der teuren und rar gesäten Hafenplätze wohl vorbei mit Bootpartys, Kulturveranstaltungen und dem politischen Protest vom Wasser aus, für welche die Hausboote regelmäßig genutzt werden. Der Grund für Geisels Vorpreschen sind Beschwerden von An­woh­ne­r:in­nen in den teuren Neubauten, die rings um die Bucht entstanden sind. Hier fühlt man sich wohl vom Lärm, Dreck und dem schlechten Zustand einiger Boote gestört.

Das bekannte Muster der Gentrifizierung

Es werden nicht alle Beschwerden der An­woh­ne­r:in­nen völlig unbegründet sein. Dennoch tritt erneut das bekannte Muster der Gentrifizierung zutage: Nach der Aufwertung eines Viertels und dem Zuzug einer kapitalträchtigen Bevölkerungsschicht beginnt eine Verdrängungswut gegen all jene, die eben nicht leben wollen wie in einem Schöner-Wohnen-Katalog. Dass der alternative Flair den Hype um das Viertel erst geschürrt hat, wird gezielt verdrängt.

Geisels Plan geht mit beträchtlichen Kollateralschäden einher

Geisels Plan geht mit beträchtlichen Kollateralschäden einher: Denn ist ein Ankerverbot erst einmal beschlossen, gilt es nicht nur in der Rummelsburger Bucht, sondern überall. Betroffen wären all jene, die auf dem Wasser Sport, Tourismus oder Kultur betreiben.

Wenn Geisel diese Konsequenzen in Kauf nimmt, nur um ein paar Alternative aus der Bucht zu vertreiben, dann scheint ihm die Kommerzialisierung der Stadt ein persönliches Anliegen zu sein.

https://taz.de/Ankern-in-Gewaessern-soll-verboten-werden/!5787760/

taz: No Anker – no Party

Drohendes Ankerverbot in Berlin

Die Haus- und Kulturboote der Rummelsburger Bucht werden durch ein Ankerverbot bedroht. Betroffen wäre aber die gesamte Freizeitschifffahrt.

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Konzert auf der „Unkraut“ von der Band KAYAM Foto: Jens Gyarmaty

BERLIN taz | Während im Hintergrund über der Oberbaumbrücke die Sonne untergeht und sich von vorne die Insel der Jugend nähert, ist die Party auf dem Kulturfloß Unkraut voll im Gange. Im überdachten Mittelteil tanzen Kollektivmitglieder und Gäste zwischen DJ-Pult, Buffet und Bar; andere schauen vom Bug, wo auf der Hinfahrt noch eine Band gespielt hat, und vom Dach, wo sich auch das Steuerrad befindet, in das Abendrot. Als es dunkel geworden ist, dreht das Floß, das komplett aus Recyclingmaterialien gebaut ist und dessen Gerippe ein ehemaliges Gewächshaus ist, noch ein paar Runden vor der Rummelsburger Bucht. Dann wirft es für die Nacht den Anker aus.

Doch der Heimathafen Bucht ist akut bedroht. Geht es nach Innensenator Andreas Geisel (SPD), wird schon bald, womöglich Ende des Sommers, ein Ankerverbot dafür sorgen, dass all die Hausboote und Flöße und mit ihnen die alternative Szene, sprich mehrere Dutzend Wasser-Bewohner*innen, und die bunte Kulturlandschaft verschwinden. Doch nicht nur in der Rummelsburger See, auch in anderen Gewässern in Berlin und Brandenburg – zum Beispiel in der Spree-Oder-Wasserstraße, der Dahme oder Müggelspree – soll das unbemannte Stilllegen von Booten bis zu 20 Metern Länge („Kleinfahrzeugen“) verboten werden.

Die drohende Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung schwingt mit an diesem Donnerstagabend auf der Unkraut, die eigentlich einen freudigen Anlass für ihre Ausfahrt hat: Für die nächsten zwei Jahre werden Kulturveranstaltungen auf dem Boot von der Essener VielRespektStiftung mit insgesamt 100.000 Euro unterstützt. Dem anwesenden Stifter Reinhard Wiesemann, der sein Geld mit einer Computerfirma gemacht hat, geht es darum, Respekt und Vielfalt zu fördern – das Floß mit seinem diversen Team sei dafür „genau der richtige Ort“, sagt er.

Eine Fotoausstellung auf dem Floß zeigt, wie vielfältig es von dem achtköpfigen Kollektiv in den vergangenen fünf Jahren genutzt wurde: als Veranstaltungsfläche bei der Fête de la Musique, als Protestschiff gegen AfD-Demos oder, wie am vergangenen Sonntag für Berlins Kohleausstieg. Als Ort für Lichtinstallationen oder für Umweltschulungen für Kinder und auch für Ausflüge mit Geflüchteten.

Zusammen mit Flößen wie der Anarche oder der Panther Ray hat die Unkraut die Wasserfläche in der Rummelsburger Bucht und darüber hinaus als Kulturort etabliert. Daniel Haider, der das Boot einst mit gebaut hat, ist eigentlich voller Vorfreude auf die kommenden Veranstaltungen – 28 wurden schon ausgewählt – sagt aber auch: „Der Fortbestand unseres Projektes ist in Gefahr.“ Neben ihm steht Stifter Wiesemann und sagt zum drohenden Ankerverbot: „Wir müssen aufpassen, dass die Welt nicht immer glatter wird.“

Gestörte Nachbarn

Vielen An­woh­ne­r*in­nen in den teuren Neubauten rings um die Rummelsburger Bucht ist das bunte Treiben auf dem Wasser dagegen zu viel. Zu laut, zu dreckig, ein ästhetisches Problem sind die oft vorgetragen Klagen etwa aus dem An­woh­ne­r*in­nen­ver­ein Wir e. V. Viele Boote, besonders die bewohnten, seien in einem schlechten Zustand, mehrere seien zuletzt gesunken.

Der Verein Spree:publik, der Zusammenschluss der Kunst- und Kulturflöße, verschweigt die Probleme nicht. Sprecher Claudius Schulze spricht von einer „sozial angespannten Situation und vielen Nachbarschaftskonflikten“; das nun drohende Ankerverbot sei dennoch „mega schräg“. Gegen „Boote, die eine Gefahr für Umwelt und Sicherheit darstellen“ gebe es aber schon jetzt eine gesetzliche Handhabe, hieß es zuletzt in einer Mitteilung.

Schulze ist zu einem Experten der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung geworden, einer Bundesverordnung, die nur durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geändert werden kann. An diesen habe sich Andreas Geisel als Wahlkreisabgeordneter von Rummelsburg Ende vergangenen Jahres in einem persönlichen Brief gewandt.

Versteckte Paragraphen, große Wirkung

Geisels Bitte: den Paragraphen 21.24, der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge in Berlin-Brandenburger-Gewässern beinhaltet, zu ändern. In Satz 1 heißt es: „Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen.“ Es folgt jedoch eine Ausnahme – jedenfalls für Gewässer abseits der innerstädtischen Spree zwischen Spandau und Insel der Jugend (Stralauer Spitze) –, deren Streichung nun im Rechtssetzungsverfahren ist: „Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen.“

Wenn diese Möglichkeit gestrichen wird, auf dem Wasser oder am Ufer außerhalb von festen Liegestellen ein Boot für einen Tag unbewacht liegen zu lassen, dürften in der Konsequenz „Kleinfahrzeuge nicht mehr verlassen werden“, sagt Schulze. Davon betroffen wäre auch der Wassertourismus. Schon jetzt aber fehlten ausreichend öffentliche Liegestellen, wie auch jüngst in Scheuers „Masterplan Freizeitschiffahrt“ angemahnt wurde, die wenigen Hafenplätze dagegen seien teuer. Schulze sagt: „Regattasport, Wassertourismus und Kulturboote werden zu Kollateralschäden eines übereifrigen Law&Order-Populismus von Geisel und Scheuer gegen einzelne Boote und Bootseigner*innen.“

Die Floßszene will die Änderung verhindern und hat selbst ganz eigene Pläne für die Rummelsburger Bucht. Ein Kulturhafen solle diese werden, ein Ort, wo Boote legal zusammen kommen dürfen, um Kultur auf dem Wasser zu machen, wie Daniel Haiser von der Unkraut sagt. Die Idee existiert schon seit Jahren, zunächst wollte man zum Spreepark, das sei jedoch gescheitert. Demnächst sollen im Rahmen eines Workshops auf dem Floß konkrete Pläne für den Kulturhafen erarbeitet werden.

Ob zunächst das Ankerverbot verhindert werden kann, steht in den Sternen. Die in Berlin zuständige Senatsverwaltung für Umwelt und Kultur ist derzeit aufgefordert, eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Dem Vernehmen nach ist man sich im Hause von Regine Günther (Grüne) der Problematik bewusst. Allerdings wäre eine Absage an die Pläne für das Bundesverkehrsministerium nicht bindend.

https://taz.de/Drohendes-Ankerverbot-in-Berlin/!5785756/

Pressemitteilung: Geplante Änderung des BMVI soll Freizeitschifffahrt in Berlin und Brandenburg drastisch einschränken.

Zukünftig soll das unbemannte Stillliegen von Sport- und Freizeitbooten (“Kleinfahrzeugen”) auf den Berliner und Brandenburger Gewässern grundsätzlich verboten sein. Das wäre so, als würde man landesweit eine Parkverbotszone für PKW außerhalb von Parkhäusern einrichten. Verkehrsminister Andreas Scheuer widerspricht damit seinem eigenen, gerade erst vorgestellten “Masterplan Freizeitschifffahrt”.  Die Spree:publik, der Zusammenschluss der Kunst- und Kulturboote und der unkommerziellen Freizeitschifffahrt Berlins, fordert: “Wasser ist für alle da!” Die Wasserstraßen der Region Berlin Brandenburg erfreuen sich bei Wassersportler:innen großer Beliebtheit. Jedes Jahr tragen mehr als 100.000 Bootstouristen und zahlreiche Bootseigner*innen zu wirtschaftlichen Umsätzen im dreistelligen Millionenbereich bei. In Berlin sind weit über 100 Wassersportvereine im Breiten- und Wettkampfsport aktiv. Seit Jahren ist in der Stadt zudem eine reichhaltige Kunst- und Kulturfloßszene etabliert, die sich in der Spree:publik zusammengeschlossen hat und deren Boote bereits Teil der DOKUMENTA waren, mit dem Goethe Institut nach Amsterdam fuhren und Theater in abgelegene Dörfer Brandenburgs brachten. Dies alles wird bald Geschichte sein, wenn es nach dem Willen des Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Innensenator Andreas Geisel geht!

Durch eine geplante Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die aktuell im Rechtsetzungsverfahren ist, wäre diese vielseitige und freie Nutzung der Wasserflächen in Berlin und Brandenburg bedroht. Konkret sollen § 21.24 Absatz 6 und §22.24 Absatz 6 der BinSchStrO durch Streichung der jeweiligen Sätze 2 und 3 so geändert werden, dass das unbemannte Stillliegen auf der Spree-Oder-Wasserstraße, der unteren Havel, dem Havelkanal, der Havel-Oder-Wasserstraße, der Müggelspree, der Dahme und den Rüdersdorfer Gewässern nur noch an sehr wenigen, genehmigten Liegestellen erlaubt ist. Bisher ist es hingegen möglich, ein Boot (“Kleinfahrzeug”) für bis zu einen Tag unbewacht zu ankern oder am Ufer auch außerhalb von festen Liegestellen festzumachen. Diese Möglichkeit wird vielfach von zahlreichen Wassersportler*innen sowie im Wassertourismus genutzt. Gleichzeitig gewährleistet sie eine demokratische, kulturelle und umweltpädagogische Nutzung der Wasserflächen durch eine Vielzahl von Akteuren. Im Regattasport ist es außerdem üblich am Vortag von Wettkämpfen die teilnehmenden Boote an der Rennstrecke zu ankern. “Doch wer sein Boot verlässt, bewegt sich künftig in der Illegalität.” sagt Claudius Schulze, Sprecher der Spree:publik.

Es gibt bundesweit außer auf den Berliner und Brandenburger Gewässern nur auf der Saar und dem Main-Donau-Kanal ähnliche Einschränkungen für das Stillliegen. Warum ausgerechnet die Wassertourismusregion Berlin-Brandenburg nun dazugehören soll, ist unverständlich. Schon jetzt gibt es nicht genügend öffentliche Liegestellen, um zum Beispiel in den Sommermonaten den Bootstouristen ausreichend Anlaufstellen zu bieten. Hafenplätze sind knapp und teuer und dem Ausbau stehen langwierige Genehmigungsprozesse und fehlende finanzielle Unterstützung entgegen. Auch der von Minister Scheuer kürzlich vorgestellte “Masterplan Freizeitschifffahrt” beschreibt die weitreichenden Defizite bei Anlege- und Liegestellen (Masterplan Freizeitschifffahrt, 2021, S. 24f). 

Das Bundesverkehrsministerium begründet das Verbot mit dem Verweis auf ein Vollzugsproblem der Wasserschutzpolizei. Dabei wurde die Polizei in Berlin gerade erst mit neuen Booten und rechtlichen Kompetenzen ausgestattet: Der neue Paragraf 37a des Berliner Polizeigesetzes und der alte § 1.08 BinSchStrO bieten ausreichend Handhabe, um Boote, deren Eigner*innen sich nicht an die Sicherheitsbestimmungen auf Wasserstraßen halten, abzuschleppen – eine Möglichkeit von der die Wasserschutzpolizei bislang jedoch nicht Gebrauch machte. “Regattasport, Wassertourismus und Kulturboote werden zu Kollateralschäden eines übereifrigen Law&Order-Populismus von Geisel und Scheuer gegen einzelne Boote und Bootseigner*innen, die wenig verkehrssichere Boote auf Wasserstraßen zurückließen oder dauerhaft unbewacht parkten. Doch anstelle diese Boote abzuschleppen, sollen nun alle Freizeitschiffer*innen bestraft werden!” sagt Claudius Schulze.

Dabei gäbe es gute Lösungen, um die Ordnung auf der innerstädtischen Spree zu sichern und gleichzeitig die Freiheiten der Wassernutzenden nicht über Gebühr einzuschränken. So könnten Boote, die im Stadtbereich ankern oder stillliegen wollen, eine Registriernummer oder Plakette erhalten. Die Stadt Berlin könnte, ähnlich wie Heidelberg (§ 10.10 Abs. 6 BinSchStrO), das Recht erhalten, Genehmigungen zum Stillliegen zu erteilen. Oder Verbände könnten entsprechende Liegeplätze einrichten und betreuen – in jedem Fall geknüpft an weitergehende Vorgaben zur guten Seemannschaft und Bootsführerschaft. Dass die geplanten Einschränkungen bzgl. des Stillliegens mit so weitreichenden Konsequenzen für Wasserwettkampfsport, Bootstourismus und Kulturboote mit der Schaffung ausreichender genehmigter Liegestellen einhergehen muss, ist jedenfalls unerlässlich.

Der Masterplan Freizeitschifffahrt sieht außerdem “eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Interessenvertretungen” vor (S. 47ff). Die Spree:publik fordert daher einen konstruktiven Dialog über die Zukunft der Berliner und Brandenburger Gewässer. Sprecher Claudius Schulze: “Nur im Austausch mit den Stakeholdern vor Ort können wirklich nachhaltige Lösungsansätze gefunden werden. Das Berliner Wassergesetz sagt: ‘Gewässer darf jeder zur Schiff- und Floßfahrt benutzen’ (§ 28 BWG). Das muss auch so bleiben. Denn was kommt sonst als nächstes? Werden die Kanus und Schlauchboote auf dem Landwehrkanal verboten?”

Über uns:

Die Spree:publik ist der Zusammenschluss der Berliner Kunst- und Kulturflößer*innen und der unkommerziellen Freizeitschifffahrt. Wir veranstalten Konzerte, betreiben schwimmende Ateliers, Kunst- und Integrationsprojekte, Kulturräume – und vieles mehr, was das Leben in einer bunten und weltoffenen Stadt auszeichnet. Spree:publik-Boote waren bereits Teil der DOKUMENTA, fuhren mit dem Goethe Institut nach Amsterdam und brachten Theater in abgelegene Dörfer Brandenburgs. Als Verband setzen wir uns für die partizipative Nutzung der Gewässer ein. Jedes Jahr holen wir zudem viele Tonnen Müll, Schrott und E-Scooter aus den Berliner Gewässern.

Tagesspiegel: Linksfraktion will erneut Ankerverbot für den Rummelsburger See beim Bund durchsetzen

von Robert Klages

Schon die Senatsverwaltungen sowie die Bezirke scheiterten mit ihren Forderungen nach einem Ankerverbot auf dem Rummelsburger See. Denn dieser ist als Bundeswasserstraße Eigentum des Bundes. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hatte 2019 das Ankerverbot abgelehnt – hier der Streit nachzulesen. Ankerverbot darf nicht mit Anlegeverbot verwechselt werden, was für uns Seichtwassermatros*innen und Landratten nicht ganz einfach ist manchmal: Ankern heißt AUF dem See, Anlegen AM See, also an den Spundwänden. Anlegeverbote können durch die Bezirke erlassen werden – und das wurden sie bekanntlich bereits. Um es noch komplizierter zu machen, nennen sie es „Festmache- und Liegeverbot“. Ein Ankerverbot gibt es weiterhin nicht – derzeit hat die Polizei lediglich ein Fahrverbot erlassen, dazu kommen wir gleich.

Die Linksfraktion meint, der Bund könnte seine Meinung in Sachen Ankerverbot in den letzten Wintern geändert haben. In einem Antrag wird ein Ankerverbot gefordert – Entscheidung in der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 18. März. Auf dem See seien immer wieder Boote gesunken, so die Linken. Zuletzt hatte die Schifffahrtspolizei den See gesperrt, da nach der Eisschmelze Boote gesunken und Schifffahren beeinträchtigt gewesen seien sollen – wie berichtet. Das Fahrverbot ist weiterhin aktuell. Die Linksfraktion schreibt: „Da der Zustand vieler schwimmender Objekte auf dem See vermuten lässt, dass ähnliche Gefährdungen aufgrund sinkender Boote wieder auftreten können, liegt die Vermutung nahe, dass bei der WSV ein Sinneswandel eingetreten ist und sie nun einem erneuten Antrag für ein Ankerverbot zustimmen wird.“

Wie viele Boote liegen derzeit auf dem Grund oder mussten von der Polizei geborgen werden? Die Pressestelle der Polizei konnte dazu keine Angaben machen, man habe auch bei der Wasserschutzpolizei nachgefragt und wisse von keinen Bergungsarbeiten oder gesunkenen Booten. Dabei ist bekannt, dass die Wasserschutzpolizei bei einem Einsatz ein gesunkenes Boot entdeckt, aber vergessen hat, eine Boje dahinzusetzen – nun suchen sie den Seegrund danach ab. Das ist wohl aber auch das einzige Boot auf dem Grund. Ein weiteres Boot wurde geborgen, wie Seebewohner*innen mir erzählen und dokumentiert haben –  das war aber außerhalb des Sperrbereichs.

Claudius Schulze von „Spree:Publik“, der mit dem Atelierboot auf dem See und der Einohr-Katze, sagt: „Wir finden, dass mit Bootsbesitz Verantwortung einhergeht. Bei so vielen Booten kann immer mal was passieren, dann helfen wir gerne. Diesen Winter haben wir einige Boote aus Seenot gerettet. Das Fahr- und Ankerverbot wegen einem einzigen gesunkenen Bootes scheint doch etwas überzogen.“ „Spree:publik“ hatte zuletzt über 200 Fahrräder, Einkaufswagen und E-Roller aus der Spree gezogen. Ein Dankeschön von der Stadt gab es dafür nicht. Vielleicht aber nun ein Ankerverbot?

https://leute.tagesspiegel.de/lichtenberg/macher/2021/03/09/161675/linksfraktion-will-erneut-ankerverbot-fuer-den-rummelsburger-see-beim-bund-durchsetzen/

Boote in der Rummelsburger Bucht dürfen bleiben

von Paul Lufter

Und wo wir schon in der Rummelsburger Bucht sind, das Wasserstraßenamt (WSA) hat den Widerspruch des Senats gegen die Ablehnung des Ankerverbots auf dem Rummelsburger See abgelehnt. Die Kosten für das Verfahren trägt der Senat. Wie der Kollege Robert Klages im Sommer berichtet hatte, wollte die Senatsumweltverwaltung ein Anker- und Nachtfahrverbot durchsetzen und befand sich deswegen im Streit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die von Regine Günther (Grüne) geleitete Senatsverwaltung wollte nicht mehr, dass die Bucht als dauerhafter Wohnort genutzt wird.

Auf dem Rummelsburger See schwammen im Sommer rund 25 Boote. In einigen befinden sich Ateliers. Die Beschwerden von vielen Anwohner*innen richteten sich vor allem gegen das sogenannte „Lummerland“ – ein Zusammenschluss von Booten und Flößen, der sogar eine Sauna beherbergt. Sie vermuteten Drogenkonsum vor Ort, beschwerten sich über Lärm, Müll und Wasserverschmutzung durch Fäkalien. Handfeste Beweise dafür fehlten wohl.

Bereits Ende Februar hatte die Senatsverwaltung einen Antrag für ein Anker- und Nachtfahrverbot eingereicht. Diesen hatte das WSA im Mai abgelehnt. Die Senatsverwaltung hatte daraufhin im Juni Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht. Diesen hat das WSA nun erneut abgelehnt. In dem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) heißt es, es gäbe keinen Anspruch auf das Begehren eines Nachtfahrverbotes vor Ort und „einen gebundenen Anspruch auf Ankerverbot, insbesondere durch die Aufstellung von Ankerverbotszeichen nach Maßgabe des Schifffahrtszeichens A 6 der Anlage 7 zur BinSchStrO hat die Widerspruchsführerin nicht.“

„Wir begrüßen, dass die GDWS und das WSA sich unseren Ansichten anschließen“, teilte der Förderkreises Spree:publik nach der Ablehnung mit. Der Förderkreis setzt sich dafür ein, dass „Wasserflächen auch als soziokulturelle Ressource wahrgenommen und als Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement verstanden werden.“ Bereits im August hatte Spree:publik in einer Stellungnahme festgehalten, dass die Voraussetzungen für die Einführung des geforderten Anlege- und Nachtfahrverbots nicht gegeben sind. Für die Boote und ihre Bewohner dürfte nun Zeit zum Durchatmen und zum Feiern sein. Fürs Erste ist der Fall damit erledigt.

https://leute.tagesspiegel.de/lichtenberg/macher/2019/11/25/104311/boote-in-der-rummelsburger-bucht-duerfen-bleiben/

Anlegeverbote in der Rummelsburger Bucht

Im Februar 2019 wurde seitens des WSA Berlin auf Antrag der Bezirke Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg ein Festmachverbot für große Uferbereiche am Rummelsburger See erteilt.
Dieses Festmachverbot gilt im Wesentlichen auf der kompletten Lichtenberger Seite der Bucht, sowie auf der Friedrichshainer Seite von der westlichen Spitze der Bucht bis zum Palmkernölspeicher.

Pressemitteilung des BA Friedrichshain-Kreuzberg vom 10.07.2019

Ürsprünglich war auch ein Ankerverbot für den kompletten See beantragt worden. Dieses konnten wir jedoch mit juristischem Beistand konnten und Lobbyarbeit bei bei GDWS und dem WSA verhindern.