Drohendes Ankerverbot in Berlin

Die Haus- und Kulturboote der Rummelsburger Bucht werden durch ein Ankerverbot bedroht. Betroffen wäre aber die gesamte Freizeitschifffahrt.

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Konzert auf der „Unkraut“ von der Band KAYAM Foto: Jens Gyarmaty

BERLIN taz | Während im Hintergrund über der Oberbaumbrücke die Sonne untergeht und sich von vorne die Insel der Jugend nähert, ist die Party auf dem Kulturfloß Unkraut voll im Gange. Im überdachten Mittelteil tanzen Kollektivmitglieder und Gäste zwischen DJ-Pult, Buffet und Bar; andere schauen vom Bug, wo auf der Hinfahrt noch eine Band gespielt hat, und vom Dach, wo sich auch das Steuerrad befindet, in das Abendrot. Als es dunkel geworden ist, dreht das Floß, das komplett aus Recyclingmaterialien gebaut ist und dessen Gerippe ein ehemaliges Gewächshaus ist, noch ein paar Runden vor der Rummelsburger Bucht. Dann wirft es für die Nacht den Anker aus.

Doch der Heimathafen Bucht ist akut bedroht. Geht es nach Innensenator Andreas Geisel (SPD), wird schon bald, womöglich Ende des Sommers, ein Ankerverbot dafür sorgen, dass all die Hausboote und Flöße und mit ihnen die alternative Szene, sprich mehrere Dutzend Wasser-Bewohner*innen, und die bunte Kulturlandschaft verschwinden. Doch nicht nur in der Rummelsburger See, auch in anderen Gewässern in Berlin und Brandenburg – zum Beispiel in der Spree-Oder-Wasserstraße, der Dahme oder Müggelspree – soll das unbemannte Stilllegen von Booten bis zu 20 Metern Länge („Kleinfahrzeugen“) verboten werden.

Die drohende Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung schwingt mit an diesem Donnerstagabend auf der Unkraut, die eigentlich einen freudigen Anlass für ihre Ausfahrt hat: Für die nächsten zwei Jahre werden Kulturveranstaltungen auf dem Boot von der Essener VielRespektStiftung mit insgesamt 100.000 Euro unterstützt. Dem anwesenden Stifter Reinhard Wiesemann, der sein Geld mit einer Computerfirma gemacht hat, geht es darum, Respekt und Vielfalt zu fördern – das Floß mit seinem diversen Team sei dafür „genau der richtige Ort“, sagt er.

Eine Fotoausstellung auf dem Floß zeigt, wie vielfältig es von dem achtköpfigen Kollektiv in den vergangenen fünf Jahren genutzt wurde: als Veranstaltungsfläche bei der Fête de la Musique, als Protestschiff gegen AfD-Demos oder, wie am vergangenen Sonntag für Berlins Kohleausstieg. Als Ort für Lichtinstallationen oder für Umweltschulungen für Kinder und auch für Ausflüge mit Geflüchteten.

Zusammen mit Flößen wie der Anarche oder der Panther Ray hat die Unkraut die Wasserfläche in der Rummelsburger Bucht und darüber hinaus als Kulturort etabliert. Daniel Haider, der das Boot einst mit gebaut hat, ist eigentlich voller Vorfreude auf die kommenden Veranstaltungen – 28 wurden schon ausgewählt – sagt aber auch: „Der Fortbestand unseres Projektes ist in Gefahr.“ Neben ihm steht Stifter Wiesemann und sagt zum drohenden Ankerverbot: „Wir müssen aufpassen, dass die Welt nicht immer glatter wird.“

Gestörte Nachbarn

Vielen An­woh­ne­r*in­nen in den teuren Neubauten rings um die Rummelsburger Bucht ist das bunte Treiben auf dem Wasser dagegen zu viel. Zu laut, zu dreckig, ein ästhetisches Problem sind die oft vorgetragen Klagen etwa aus dem An­woh­ne­r*in­nen­ver­ein Wir e. V. Viele Boote, besonders die bewohnten, seien in einem schlechten Zustand, mehrere seien zuletzt gesunken.

Der Verein Spree:publik, der Zusammenschluss der Kunst- und Kulturflöße, verschweigt die Probleme nicht. Sprecher Claudius Schulze spricht von einer „sozial angespannten Situation und vielen Nachbarschaftskonflikten“; das nun drohende Ankerverbot sei dennoch „mega schräg“. Gegen „Boote, die eine Gefahr für Umwelt und Sicherheit darstellen“ gebe es aber schon jetzt eine gesetzliche Handhabe, hieß es zuletzt in einer Mitteilung.

Schulze ist zu einem Experten der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung geworden, einer Bundesverordnung, die nur durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geändert werden kann. An diesen habe sich Andreas Geisel als Wahlkreisabgeordneter von Rummelsburg Ende vergangenen Jahres in einem persönlichen Brief gewandt.

Versteckte Paragraphen, große Wirkung

Geisels Bitte: den Paragraphen 21.24, der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge in Berlin-Brandenburger-Gewässern beinhaltet, zu ändern. In Satz 1 heißt es: „Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen.“ Es folgt jedoch eine Ausnahme – jedenfalls für Gewässer abseits der innerstädtischen Spree zwischen Spandau und Insel der Jugend (Stralauer Spitze) –, deren Streichung nun im Rechtssetzungsverfahren ist: „Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen.“

Wenn diese Möglichkeit gestrichen wird, auf dem Wasser oder am Ufer außerhalb von festen Liegestellen ein Boot für einen Tag unbewacht liegen zu lassen, dürften in der Konsequenz „Kleinfahrzeuge nicht mehr verlassen werden“, sagt Schulze. Davon betroffen wäre auch der Wassertourismus. Schon jetzt aber fehlten ausreichend öffentliche Liegestellen, wie auch jüngst in Scheuers „Masterplan Freizeitschiffahrt“ angemahnt wurde, die wenigen Hafenplätze dagegen seien teuer. Schulze sagt: „Regattasport, Wassertourismus und Kulturboote werden zu Kollateralschäden eines übereifrigen Law&Order-Populismus von Geisel und Scheuer gegen einzelne Boote und Bootseigner*innen.“

Die Floßszene will die Änderung verhindern und hat selbst ganz eigene Pläne für die Rummelsburger Bucht. Ein Kulturhafen solle diese werden, ein Ort, wo Boote legal zusammen kommen dürfen, um Kultur auf dem Wasser zu machen, wie Daniel Haiser von der Unkraut sagt. Die Idee existiert schon seit Jahren, zunächst wollte man zum Spreepark, das sei jedoch gescheitert. Demnächst sollen im Rahmen eines Workshops auf dem Floß konkrete Pläne für den Kulturhafen erarbeitet werden.

Ob zunächst das Ankerverbot verhindert werden kann, steht in den Sternen. Die in Berlin zuständige Senatsverwaltung für Umwelt und Kultur ist derzeit aufgefordert, eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Dem Vernehmen nach ist man sich im Hause von Regine Günther (Grüne) der Problematik bewusst. Allerdings wäre eine Absage an die Pläne für das Bundesverkehrsministerium nicht bindend.

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