von Robert Klages

Schon die Senatsverwaltungen sowie die Bezirke scheiterten mit ihren Forderungen nach einem Ankerverbot auf dem Rummelsburger See. Denn dieser ist als Bundeswasserstraße Eigentum des Bundes. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hatte 2019 das Ankerverbot abgelehnt – hier der Streit nachzulesen. Ankerverbot darf nicht mit Anlegeverbot verwechselt werden, was für uns Seichtwassermatros*innen und Landratten nicht ganz einfach ist manchmal: Ankern heißt AUF dem See, Anlegen AM See, also an den Spundwänden. Anlegeverbote können durch die Bezirke erlassen werden – und das wurden sie bekanntlich bereits. Um es noch komplizierter zu machen, nennen sie es „Festmache- und Liegeverbot“. Ein Ankerverbot gibt es weiterhin nicht – derzeit hat die Polizei lediglich ein Fahrverbot erlassen, dazu kommen wir gleich.

Die Linksfraktion meint, der Bund könnte seine Meinung in Sachen Ankerverbot in den letzten Wintern geändert haben. In einem Antrag wird ein Ankerverbot gefordert – Entscheidung in der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 18. März. Auf dem See seien immer wieder Boote gesunken, so die Linken. Zuletzt hatte die Schifffahrtspolizei den See gesperrt, da nach der Eisschmelze Boote gesunken und Schifffahren beeinträchtigt gewesen seien sollen – wie berichtet. Das Fahrverbot ist weiterhin aktuell. Die Linksfraktion schreibt: „Da der Zustand vieler schwimmender Objekte auf dem See vermuten lässt, dass ähnliche Gefährdungen aufgrund sinkender Boote wieder auftreten können, liegt die Vermutung nahe, dass bei der WSV ein Sinneswandel eingetreten ist und sie nun einem erneuten Antrag für ein Ankerverbot zustimmen wird.“

Wie viele Boote liegen derzeit auf dem Grund oder mussten von der Polizei geborgen werden? Die Pressestelle der Polizei konnte dazu keine Angaben machen, man habe auch bei der Wasserschutzpolizei nachgefragt und wisse von keinen Bergungsarbeiten oder gesunkenen Booten. Dabei ist bekannt, dass die Wasserschutzpolizei bei einem Einsatz ein gesunkenes Boot entdeckt, aber vergessen hat, eine Boje dahinzusetzen – nun suchen sie den Seegrund danach ab. Das ist wohl aber auch das einzige Boot auf dem Grund. Ein weiteres Boot wurde geborgen, wie Seebewohner*innen mir erzählen und dokumentiert haben –  das war aber außerhalb des Sperrbereichs.

Claudius Schulze von „Spree:Publik“, der mit dem Atelierboot auf dem See und der Einohr-Katze, sagt: „Wir finden, dass mit Bootsbesitz Verantwortung einhergeht. Bei so vielen Booten kann immer mal was passieren, dann helfen wir gerne. Diesen Winter haben wir einige Boote aus Seenot gerettet. Das Fahr- und Ankerverbot wegen einem einzigen gesunkenen Bootes scheint doch etwas überzogen.“ „Spree:publik“ hatte zuletzt über 200 Fahrräder, Einkaufswagen und E-Roller aus der Spree gezogen. Ein Dankeschön von der Stadt gab es dafür nicht. Vielleicht aber nun ein Ankerverbot?

https://leute.tagesspiegel.de/lichtenberg/macher/2021/03/09/161675/linksfraktion-will-erneut-ankerverbot-fuer-den-rummelsburger-see-beim-bund-durchsetzen/

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