“Völlig falsches Signal” – Statement der Spree:publik zum Urteil des Verwaltungsgerichts

Seit dem 1. Juni 2024 darf auf den innerstädtischen Berliner Gewässern kein Boot mehr außerhalb genehmigter Liegeplätze stillliegen. Das betrifft das Ankern, wie auch das Anlegen am Ufer. Auf den Gewässern außerhalb von Berlin, Richtung Köpenick und auf dem Rummelsburger See gilt, dass nur bemannt stillgelegen werden darf. Ursache hierfür ist die sogenannte 7. BinSchStrOAbweichV. Diese Verordnung gilt für drei Jahre und wurde durch das Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes beschlossen, da man Missständen bei der Nutzung des Rummelsburger Sees begegnen wollte.

Die Spree:publik hat sich von Anfang an gegen diese Verordnung gestellt, da sie alle Wassernutzenden stark einschränkt, ohne dabei zu einer Verbesserung der Lage auf dem Rummelsburger See zu führen. Trotz der geltenden Verordnung finden sich nach wie vor zahlreiche verlassene Boote auf dem See. Ein Umstand, der auch schon vor dem Erlass der Verordnung rechtswidrig war, da nach der BinSchStrO ein Verlassen des Bootes nur für 24 Stunden gestattet ist.

Am 12. Mai 2025 hat die Spree:publik, genauer das Vereinsmitglied Jan Ebel, gegen die Verordnung geklagt (Klage Ebel gegen Bundesrepublik, 7. BinSchStrOAbweichV). Das Hauptargument lautete, dass die Verordnung unverhältnismäßig und nicht zielführend sei, da rechtstreue Wassernutzer*innen durch die permanente Anwesenheitspflicht auf den Booten (Ankerwache) einen hohen Aufwand betreiben müssen, während gleichzeitig viele der auch durch Anwohnende beklagten Probleme rund um den See weiter bestehen blieben.

Am 5. März 2026 hat nun das Berliner Verwaltungsgericht die Klage  zurückgewiesen. Das Gericht erkennt zwar an, dass die Rechte der Wassernutzenden durch eine permanente Ankerwache eingeschränkt werden; es schätzt diese Einschränkungen jedoch als zumutbar ein: “Die Regelung der Anwesenheitspflicht einer beaufsichtigenden Person ist nach summarischer Prüfung rechtmäßig, insbesondere ist sie verhältnismäßig.” Das Gericht schätzt hierbei die permanente Bemannung auch als erforderlich ein. 

Die vonseiten der Spree:publik vorgeschlagenen Maßnahmen, wie verpflichtende Versicherungen und eine erhöhte Kennzeichnungspflicht der Boote und Schwimmkörper, bewertet das Gericht als weniger wirksam.

Kläger Jan Ebel fürchtet nun, dass es ihm nicht jederzeit möglich sein wird, eine Ankerwache zu stellen und er zunehmend mit Strafzetteln zu rechnen hat. “Sehr wahrscheinlich werde ich nun zur Kasse gebeten, sobald ich zum Einkaufen oder Arbeiten von Bord gehe. Das kann ich nicht nachvollziehen. Das kriminalisiert mich und diejenigen, die verantwortungsvoll auf der Bucht leben, während ein paar Meter weiter Boote weiterhin ungestraft verrotten.”

Dass die Verordnung viele Probleme auf dem Rummelsburger See nicht lösen kann, sieht das Gericht indessen ein und führt aus: “Am Ende des Erprobungszeitraums sind der Nutzen der Regelung und die damit einhergehenden Einschränkungen zu evaluieren”.

Die Spree:Publik bewertet das Gerichtsurteil als völlig falsches Signal für eine verantwortungsvolle Nutzung der Gewässer, insbesondere des Rummelsburger Sees. 

Positiv bewertet die Spree:Publik, dass das Gericht all denjenigen eine Absage erteilt, die sich ein generelles Ankerverbot auf dem See wünschen. Hier stellt das Gericht in seiner Begründung fest: “Eine solche Beschränkung liefe der Widmung des Rummelsburger Sees als einer für die Bootsverkehr allgemein gewidmeten (Bundes-) Wasserstraße zuwider.”

Pressemitteilung: Neue Verordnung bedroht Bootscommunity – Verband Spree:publik prüft rechtliche Schritte gegen Stilliegeverbot

Ab dem 01. Juni 2024 gilt auf der Spree eine neue Bundesverordnung, die das Stillliegen für unbemannte Boote verbietet. Davon betroffen sind auch die Hausboote und Kulturflöße in der Berliner Rummelsburger Bucht. Befindet sich niemand an Bord, dürfen die Boote nicht mehr wie bisher in der Bucht ankern. 

“Die neue Verordnung halten wir für unverhältnismäßig. Sie ist eine Bedrohung für das Leben und das kulturelle Schaffen auf den Berliner Gewässern. Wir sind massiv enttäuscht, dass unsere bisherigen Vorschläge und Dialogbestrebungen von der Politik derart missachtet wurden”, sagt Arik Rohloff von der Spree:publik.

Durch die Anwesenheitspflicht ist es für Hausbootbesitzer:innen nach der neuen Verordnung nicht mehr erlaubt, bspw. für Einkäufe oder berufliche Tätigkeiten von Bord zu gehen – ihr Lebensentwurf wird in die Illegalität gedrängt. Die Kunst- und Kulturveranstaltungen der Spree:publik auf dem Wasser werden deutlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.

“Die weitreichende Verordnung, die jetzt nur vier Wochen nach Bekanntgabe in Kraft tritt, hat uns in der Bootscommunity sehr überrascht und stellt uns vor immense Herausforderungen. Nun stehen wir im engen Austausch, wie wir mit den Konsequenzen umgehen und erwägen auch, rechtliche Schritte vorzunehmen”, sagt Rohloff. 

Denn es ist nicht der erste Versuch der Verdrängung: Schon 2021 gab es den Vorstoß, ein Ankerverbot durchzusetzen. Die Spree:publik trat im Folgejahr an das Bundesverkehrsministerium heran und regte einen Dialog mit den zuständigen Behörden an. Vorschläge waren, nur versicherte Boote zuzulassen, die schifffahrtskonform ausgerüstet und instand gehalten sind, Anker- und Stillliegelizenzen nach dem Vorbild anderer Städte wie London oder Amsterdam auszugeben oder nur registrierten Booten das Stillliegen zu gestatten.

Die neue Verordnung ist ein zweifelhafter Versuch, für Ordnung zu sorgen. Denn sie hilft z.B. nicht gegen abtreibende “Schrottboote”, die der Politik und auch der Spree:publik ein Dorn im Auge sind. „Leidtragende sind diejenigen, die ihre Boote angemeldet haben und ordnungsgemäß mit ihnen umgehen. Be­sit­ze­r:in­nen von Schrottbooten, die nicht ausfindig zu machen sind, wird sie nicht treffen”, sagt Max Bayer vom Kulturfloß Anarche. 

Berlin braucht nicht noch mehr Verdrängung, sondern moderne Konzepte für eine nachhaltige Wassernutzung. Dafür will sich die Spree:publik auch in Zukunft einsetzen.

Pressekontakt: presse@spreepublik.org 

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