Anlegeverbote in der Rummelsburger Bucht

Im Februar 2019 wurde seitens des WSA Berlin auf Antrag der Bezirke Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg ein Festmachverbot für große Uferbereiche am Rummelsburger See erteilt.
Dieses Festmachverbot gilt im Wesentlichen auf der kompletten Lichtenberger Seite der Bucht, sowie auf der Friedrichshainer Seite von der westlichen Spitze der Bucht bis zum Palmkernölspeicher.

Pressemitteilung des BA Friedrichshain-Kreuzberg vom 10.07.2019

Ürsprünglich war auch ein Ankerverbot für den kompletten See beantragt worden. Dieses konnten wir jedoch mit juristischem Beistand konnten und Lobbyarbeit bei bei GDWS und dem WSA verhindern.