Pressemitteilung: Geplante Änderung des BMVI soll Freizeitschifffahrt in Berlin und Brandenburg drastisch einschränken.

Zukünftig soll das unbemannte Stillliegen von Sport- und Freizeitbooten (“Kleinfahrzeugen”) auf den Berliner und Brandenburger Gewässern grundsätzlich verboten sein. Das wäre so, als würde man landesweit eine Parkverbotszone für PKW außerhalb von Parkhäusern einrichten. Verkehrsminister Andreas Scheuer widerspricht damit seinem eigenen, gerade erst vorgestellten “Masterplan Freizeitschifffahrt”.  Die Spree:publik, der Zusammenschluss der Kunst- und Kulturboote und der unkommerziellen Freizeitschifffahrt Berlins, fordert: “Wasser ist für alle da!” Die Wasserstraßen der Region Berlin Brandenburg erfreuen sich bei Wassersportler:innen großer Beliebtheit. Jedes Jahr tragen mehr als 100.000 Bootstouristen und zahlreiche Bootseigner*innen zu wirtschaftlichen Umsätzen im dreistelligen Millionenbereich bei. In Berlin sind weit über 100 Wassersportvereine im Breiten- und Wettkampfsport aktiv. Seit Jahren ist in der Stadt zudem eine reichhaltige Kunst- und Kulturfloßszene etabliert, die sich in der Spree:publik zusammengeschlossen hat und deren Boote bereits Teil der DOKUMENTA waren, mit dem Goethe Institut nach Amsterdam fuhren und Theater in abgelegene Dörfer Brandenburgs brachten. Dies alles wird bald Geschichte sein, wenn es nach dem Willen des Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Innensenator Andreas Geisel geht!

Durch eine geplante Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die aktuell im Rechtsetzungsverfahren ist, wäre diese vielseitige und freie Nutzung der Wasserflächen in Berlin und Brandenburg bedroht. Konkret sollen § 21.24 Absatz 6 und §22.24 Absatz 6 der BinSchStrO durch Streichung der jeweiligen Sätze 2 und 3 so geändert werden, dass das unbemannte Stillliegen auf der Spree-Oder-Wasserstraße, der unteren Havel, dem Havelkanal, der Havel-Oder-Wasserstraße, der Müggelspree, der Dahme und den Rüdersdorfer Gewässern nur noch an sehr wenigen, genehmigten Liegestellen erlaubt ist. Bisher ist es hingegen möglich, ein Boot (“Kleinfahrzeug”) für bis zu einen Tag unbewacht zu ankern oder am Ufer auch außerhalb von festen Liegestellen festzumachen. Diese Möglichkeit wird vielfach von zahlreichen Wassersportler*innen sowie im Wassertourismus genutzt. Gleichzeitig gewährleistet sie eine demokratische, kulturelle und umweltpädagogische Nutzung der Wasserflächen durch eine Vielzahl von Akteuren. Im Regattasport ist es außerdem üblich am Vortag von Wettkämpfen die teilnehmenden Boote an der Rennstrecke zu ankern. “Doch wer sein Boot verlässt, bewegt sich künftig in der Illegalität.” sagt Claudius Schulze, Sprecher der Spree:publik.

Es gibt bundesweit außer auf den Berliner und Brandenburger Gewässern nur auf der Saar und dem Main-Donau-Kanal ähnliche Einschränkungen für das Stillliegen. Warum ausgerechnet die Wassertourismusregion Berlin-Brandenburg nun dazugehören soll, ist unverständlich. Schon jetzt gibt es nicht genügend öffentliche Liegestellen, um zum Beispiel in den Sommermonaten den Bootstouristen ausreichend Anlaufstellen zu bieten. Hafenplätze sind knapp und teuer und dem Ausbau stehen langwierige Genehmigungsprozesse und fehlende finanzielle Unterstützung entgegen. Auch der von Minister Scheuer kürzlich vorgestellte “Masterplan Freizeitschifffahrt” beschreibt die weitreichenden Defizite bei Anlege- und Liegestellen (Masterplan Freizeitschifffahrt, 2021, S. 24f). 

Das Bundesverkehrsministerium begründet das Verbot mit dem Verweis auf ein Vollzugsproblem der Wasserschutzpolizei. Dabei wurde die Polizei in Berlin gerade erst mit neuen Booten und rechtlichen Kompetenzen ausgestattet: Der neue Paragraf 37a des Berliner Polizeigesetzes und der alte § 1.08 BinSchStrO bieten ausreichend Handhabe, um Boote, deren Eigner*innen sich nicht an die Sicherheitsbestimmungen auf Wasserstraßen halten, abzuschleppen – eine Möglichkeit von der die Wasserschutzpolizei bislang jedoch nicht Gebrauch machte. “Regattasport, Wassertourismus und Kulturboote werden zu Kollateralschäden eines übereifrigen Law&Order-Populismus von Geisel und Scheuer gegen einzelne Boote und Bootseigner*innen, die wenig verkehrssichere Boote auf Wasserstraßen zurückließen oder dauerhaft unbewacht parkten. Doch anstelle diese Boote abzuschleppen, sollen nun alle Freizeitschiffer*innen bestraft werden!” sagt Claudius Schulze.

Dabei gäbe es gute Lösungen, um die Ordnung auf der innerstädtischen Spree zu sichern und gleichzeitig die Freiheiten der Wassernutzenden nicht über Gebühr einzuschränken. So könnten Boote, die im Stadtbereich ankern oder stillliegen wollen, eine Registriernummer oder Plakette erhalten. Die Stadt Berlin könnte, ähnlich wie Heidelberg (§ 10.10 Abs. 6 BinSchStrO), das Recht erhalten, Genehmigungen zum Stillliegen zu erteilen. Oder Verbände könnten entsprechende Liegeplätze einrichten und betreuen – in jedem Fall geknüpft an weitergehende Vorgaben zur guten Seemannschaft und Bootsführerschaft. Dass die geplanten Einschränkungen bzgl. des Stillliegens mit so weitreichenden Konsequenzen für Wasserwettkampfsport, Bootstourismus und Kulturboote mit der Schaffung ausreichender genehmigter Liegestellen einhergehen muss, ist jedenfalls unerlässlich.

Der Masterplan Freizeitschifffahrt sieht außerdem “eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Interessenvertretungen” vor (S. 47ff). Die Spree:publik fordert daher einen konstruktiven Dialog über die Zukunft der Berliner und Brandenburger Gewässer. Sprecher Claudius Schulze: “Nur im Austausch mit den Stakeholdern vor Ort können wirklich nachhaltige Lösungsansätze gefunden werden. Das Berliner Wassergesetz sagt: ‘Gewässer darf jeder zur Schiff- und Floßfahrt benutzen’ (§ 28 BWG). Das muss auch so bleiben. Denn was kommt sonst als nächstes? Werden die Kanus und Schlauchboote auf dem Landwehrkanal verboten?”

Über uns:

Die Spree:publik ist der Zusammenschluss der Berliner Kunst- und Kulturflößer*innen und der unkommerziellen Freizeitschifffahrt. Wir veranstalten Konzerte, betreiben schwimmende Ateliers, Kunst- und Integrationsprojekte, Kulturräume – und vieles mehr, was das Leben in einer bunten und weltoffenen Stadt auszeichnet. Spree:publik-Boote waren bereits Teil der DOKUMENTA, fuhren mit dem Goethe Institut nach Amsterdam und brachten Theater in abgelegene Dörfer Brandenburgs. Als Verband setzen wir uns für die partizipative Nutzung der Gewässer ein. Jedes Jahr holen wir zudem viele Tonnen Müll, Schrott und E-Scooter aus den Berliner Gewässern.

Tagesspiegel: Linksfraktion will erneut Ankerverbot für den Rummelsburger See beim Bund durchsetzen

von Robert Klages

Schon die Senatsverwaltungen sowie die Bezirke scheiterten mit ihren Forderungen nach einem Ankerverbot auf dem Rummelsburger See. Denn dieser ist als Bundeswasserstraße Eigentum des Bundes. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hatte 2019 das Ankerverbot abgelehnt – hier der Streit nachzulesen. Ankerverbot darf nicht mit Anlegeverbot verwechselt werden, was für uns Seichtwassermatros*innen und Landratten nicht ganz einfach ist manchmal: Ankern heißt AUF dem See, Anlegen AM See, also an den Spundwänden. Anlegeverbote können durch die Bezirke erlassen werden – und das wurden sie bekanntlich bereits. Um es noch komplizierter zu machen, nennen sie es „Festmache- und Liegeverbot“. Ein Ankerverbot gibt es weiterhin nicht – derzeit hat die Polizei lediglich ein Fahrverbot erlassen, dazu kommen wir gleich.

Die Linksfraktion meint, der Bund könnte seine Meinung in Sachen Ankerverbot in den letzten Wintern geändert haben. In einem Antrag wird ein Ankerverbot gefordert – Entscheidung in der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 18. März. Auf dem See seien immer wieder Boote gesunken, so die Linken. Zuletzt hatte die Schifffahrtspolizei den See gesperrt, da nach der Eisschmelze Boote gesunken und Schifffahren beeinträchtigt gewesen seien sollen – wie berichtet. Das Fahrverbot ist weiterhin aktuell. Die Linksfraktion schreibt: „Da der Zustand vieler schwimmender Objekte auf dem See vermuten lässt, dass ähnliche Gefährdungen aufgrund sinkender Boote wieder auftreten können, liegt die Vermutung nahe, dass bei der WSV ein Sinneswandel eingetreten ist und sie nun einem erneuten Antrag für ein Ankerverbot zustimmen wird.“

Wie viele Boote liegen derzeit auf dem Grund oder mussten von der Polizei geborgen werden? Die Pressestelle der Polizei konnte dazu keine Angaben machen, man habe auch bei der Wasserschutzpolizei nachgefragt und wisse von keinen Bergungsarbeiten oder gesunkenen Booten. Dabei ist bekannt, dass die Wasserschutzpolizei bei einem Einsatz ein gesunkenes Boot entdeckt, aber vergessen hat, eine Boje dahinzusetzen – nun suchen sie den Seegrund danach ab. Das ist wohl aber auch das einzige Boot auf dem Grund. Ein weiteres Boot wurde geborgen, wie Seebewohner*innen mir erzählen und dokumentiert haben –  das war aber außerhalb des Sperrbereichs.

Claudius Schulze von „Spree:Publik“, der mit dem Atelierboot auf dem See und der Einohr-Katze, sagt: „Wir finden, dass mit Bootsbesitz Verantwortung einhergeht. Bei so vielen Booten kann immer mal was passieren, dann helfen wir gerne. Diesen Winter haben wir einige Boote aus Seenot gerettet. Das Fahr- und Ankerverbot wegen einem einzigen gesunkenen Bootes scheint doch etwas überzogen.“ „Spree:publik“ hatte zuletzt über 200 Fahrräder, Einkaufswagen und E-Roller aus der Spree gezogen. Ein Dankeschön von der Stadt gab es dafür nicht. Vielleicht aber nun ein Ankerverbot?

https://leute.tagesspiegel.de/lichtenberg/macher/2021/03/09/161675/linksfraktion-will-erneut-ankerverbot-fuer-den-rummelsburger-see-beim-bund-durchsetzen/

Boote in der Rummelsburger Bucht dürfen bleiben

von Paul Lufter

Und wo wir schon in der Rummelsburger Bucht sind, das Wasserstraßenamt (WSA) hat den Widerspruch des Senats gegen die Ablehnung des Ankerverbots auf dem Rummelsburger See abgelehnt. Die Kosten für das Verfahren trägt der Senat. Wie der Kollege Robert Klages im Sommer berichtet hatte, wollte die Senatsumweltverwaltung ein Anker- und Nachtfahrverbot durchsetzen und befand sich deswegen im Streit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die von Regine Günther (Grüne) geleitete Senatsverwaltung wollte nicht mehr, dass die Bucht als dauerhafter Wohnort genutzt wird.

Auf dem Rummelsburger See schwammen im Sommer rund 25 Boote. In einigen befinden sich Ateliers. Die Beschwerden von vielen Anwohner*innen richteten sich vor allem gegen das sogenannte „Lummerland“ – ein Zusammenschluss von Booten und Flößen, der sogar eine Sauna beherbergt. Sie vermuteten Drogenkonsum vor Ort, beschwerten sich über Lärm, Müll und Wasserverschmutzung durch Fäkalien. Handfeste Beweise dafür fehlten wohl.

Bereits Ende Februar hatte die Senatsverwaltung einen Antrag für ein Anker- und Nachtfahrverbot eingereicht. Diesen hatte das WSA im Mai abgelehnt. Die Senatsverwaltung hatte daraufhin im Juni Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht. Diesen hat das WSA nun erneut abgelehnt. In dem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) heißt es, es gäbe keinen Anspruch auf das Begehren eines Nachtfahrverbotes vor Ort und „einen gebundenen Anspruch auf Ankerverbot, insbesondere durch die Aufstellung von Ankerverbotszeichen nach Maßgabe des Schifffahrtszeichens A 6 der Anlage 7 zur BinSchStrO hat die Widerspruchsführerin nicht.“

„Wir begrüßen, dass die GDWS und das WSA sich unseren Ansichten anschließen“, teilte der Förderkreises Spree:publik nach der Ablehnung mit. Der Förderkreis setzt sich dafür ein, dass „Wasserflächen auch als soziokulturelle Ressource wahrgenommen und als Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement verstanden werden.“ Bereits im August hatte Spree:publik in einer Stellungnahme festgehalten, dass die Voraussetzungen für die Einführung des geforderten Anlege- und Nachtfahrverbots nicht gegeben sind. Für die Boote und ihre Bewohner dürfte nun Zeit zum Durchatmen und zum Feiern sein. Fürs Erste ist der Fall damit erledigt.

https://leute.tagesspiegel.de/lichtenberg/macher/2019/11/25/104311/boote-in-der-rummelsburger-bucht-duerfen-bleiben/

Anlegeverbote in der Rummelsburger Bucht

Im Februar 2019 wurde seitens des WSA Berlin auf Antrag der Bezirke Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg ein Festmachverbot für große Uferbereiche am Rummelsburger See erteilt.
Dieses Festmachverbot gilt im Wesentlichen auf der kompletten Lichtenberger Seite der Bucht, sowie auf der Friedrichshainer Seite von der westlichen Spitze der Bucht bis zum Palmkernölspeicher.

Pressemitteilung des BA Friedrichshain-Kreuzberg vom 10.07.2019

Ürsprünglich war auch ein Ankerverbot für den kompletten See beantragt worden. Dieses konnten wir jedoch mit juristischem Beistand konnten und Lobbyarbeit bei bei GDWS und dem WSA verhindern.