Seit dem 1. Juni 2024 darf auf den innerstädtischen Berliner Gewässern kein Boot mehr außerhalb genehmigter Liegeplätze stillliegen. Das betrifft das Ankern, wie auch das Anlegen am Ufer. Auf den Gewässern außerhalb von Berlin, Richtung Köpenick und auf dem Rummelsburger See gilt, dass nur bemannt stillgelegen werden darf. Ursache hierfür ist die sogenannte 7. BinSchStrOAbweichV. Diese Verordnung gilt für drei Jahre und wurde durch das Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes beschlossen, da man Missständen bei der Nutzung des Rummelsburger Sees begegnen wollte.
Die Spree:publik hat sich von Anfang an gegen diese Verordnung gestellt, da sie alle Wassernutzenden stark einschränkt, ohne dabei zu einer Verbesserung der Lage auf dem Rummelsburger See zu führen. Trotz der geltenden Verordnung finden sich nach wie vor zahlreiche verlassene Boote auf dem See. Ein Umstand, der auch schon vor dem Erlass der Verordnung rechtswidrig war, da nach der BinSchStrO ein Verlassen des Bootes nur für 24 Stunden gestattet ist.
Am 12. Mai 2025 hat die Spree:publik, genauer das Vereinsmitglied Jan Ebel, gegen die Verordnung geklagt (Klage Ebel gegen Bundesrepublik, 7. BinSchStrOAbweichV). Das Hauptargument lautete, dass die Verordnung unverhältnismäßig und nicht zielführend sei, da rechtstreue Wassernutzer*innen durch die permanente Anwesenheitspflicht auf den Booten (Ankerwache) einen hohen Aufwand betreiben müssen, während gleichzeitig viele der auch durch Anwohnende beklagten Probleme rund um den See weiter bestehen blieben.
Am 5. März 2026 hat nun das Berliner Verwaltungsgericht die Klage zurückgewiesen. Das Gericht erkennt zwar an, dass die Rechte der Wassernutzenden durch eine permanente Ankerwache eingeschränkt werden; es schätzt diese Einschränkungen jedoch als zumutbar ein: “Die Regelung der Anwesenheitspflicht einer beaufsichtigenden Person ist nach summarischer Prüfung rechtmäßig, insbesondere ist sie verhältnismäßig.” Das Gericht schätzt hierbei die permanente Bemannung auch als erforderlich ein.
Die vonseiten der Spree:publik vorgeschlagenen Maßnahmen, wie verpflichtende Versicherungen und eine erhöhte Kennzeichnungspflicht der Boote und Schwimmkörper, bewertet das Gericht als weniger wirksam.
Kläger Jan Ebel fürchtet nun, dass es ihm nicht jederzeit möglich sein wird, eine Ankerwache zu stellen und er zunehmend mit Strafzetteln zu rechnen hat. “Sehr wahrscheinlich werde ich nun zur Kasse gebeten, sobald ich zum Einkaufen oder Arbeiten von Bord gehe. Das kann ich nicht nachvollziehen. Das kriminalisiert mich und diejenigen, die verantwortungsvoll auf der Bucht leben, während ein paar Meter weiter Boote weiterhin ungestraft verrotten.”
Dass die Verordnung viele Probleme auf dem Rummelsburger See nicht lösen kann, sieht das Gericht indessen ein und führt aus: “Am Ende des Erprobungszeitraums sind der Nutzen der Regelung und die damit einhergehenden Einschränkungen zu evaluieren”.
Die Spree:Publik bewertet das Gerichtsurteil als völlig falsches Signal für eine verantwortungsvolle Nutzung der Gewässer, insbesondere des Rummelsburger Sees.
Positiv bewertet die Spree:Publik, dass das Gericht all denjenigen eine Absage erteilt, die sich ein generelles Ankerverbot auf dem See wünschen. Hier stellt das Gericht in seiner Begründung fest: “Eine solche Beschränkung liefe der Widmung des Rummelsburger Sees als einer für die Bootsverkehr allgemein gewidmeten (Bundes-) Wasserstraße zuwider.”
