
Berlin, 5.11.2025. Ist das aktuelle Stillliegeverbot auf der Spree unverhältnismäßig und schränkt es Wasserbewohner:innen zu stark ein? Davon ist der Verein Spree:publik überzeugt – und geht inzwischen vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Verordnung vor.
Seit Juni 2024 gilt auf der Spree-Oder-Wasserstraße eine Verordnung, die in weiten Teilen ein Stillliegen oder Ankern von Booten verbietet und an anderen Stellen, wie dem Rummelsburger See, nur bemannt zulässt.
“Wir stehen seit Jahren im Dialog mit den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, um gute Lösungen für die Nutzung von Rummelsburger Bucht und Spree zu erarbeiten. Die Verdrängung und Kriminalisierung der Wassernutzenden durch das Stillliegeverbot ließ uns jedoch keine andere Wahl, als zu klagen”, sagt Arik Rohloff von der Spree:publik.
Konkret klagt Jan Ebel, Vereinsmitglied der Spree:publik und Hausbootbewohner in der Rummelsburger Bucht, gegen die 7. BinSchStrOAbweichV, da eine permanente Anwesenheitspflicht auf dem eigenen Boot kaum leistbar ist. Selbst wenn man sich hier in einem Ankerverband zusammenschließen darf, lässt sich die Auflage oft nur mit erhöhten Aufwand sicherstellen.
“Solche Auflagen gelten sonst nur für gewerbliche Gefahrguttransporte. Friedliche Hausbootbesitzer:innen damit gleichzusetzen, zeigt, wie absurd und unverhältnismäßig die Verordnung ist”, sagt Jan Ebel.
Die Spree:publik hatte bereits in der Vergangenheit und auch im laufenden Verfahren ein Maßnahmenpapier für eine faire Wassernutzung vorgelegt, um Missständen bei der Nutzung der Berliner Gewässer zu begegnen. Solche Maßnahmen, wie eine verstärkte Durchsetzung von geltendem Recht, einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht oder der Übernahme von Konzepten aus anderen Wassermetropolen wie Amsterdam und London, die ein regelmäßiges Versetzen fordern, wurden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) jedoch als nicht zweckdienlich abgetan.
“Unsere Vorschläge zur Regelung der Berliner Gewässer wurden gemeinsam mit anderen Wassernutzenden entwickelt. Wir sind überzeugt, dass diese deutlich wirkungsvoller als die Verordnung wären, die derzeit ins Leere läuft”, bringt es Jan Ebel auf den Punkt.
Viele Anwohnende teilen dabei die Einschätzung der Spree:publik, dass die aktuelle Verordnung wirkungslos ist. Sie beklagen, dass sich seit Inkrafttreten der Verordnung eher mehr verlassene Boote auf dem See einfanden, weil es einer der letzten Orte ist, an dem überhaupt noch legal geankert werden darf. Ein generelles Ankerverbot würde dagegen nicht weiterhelfen, sondern nur rechtstreue Wassernutzende wie Jan Ebel noch härter treffen und durch jene Bootseigner*innen ignoriert werden, die in der Vergangenheit schon die Behörden auf den Plan riefen.
Schon 2019 hatte die WSV einem beantragten Ankerverbot auf dem Rummelsburger See eine Absage erteilt, weil der Widmungszweck der Wasserstraße “die Aufnahme des ruhenden Verkehrs auch umfasst”.
Die kulturelle Arbeit und das Umweltengagement der Spree:publik ist von der derzeitigen Verordnung ebenfalls betroffen, da es nun schwierig ist, an Genehmigungen zum Stillliegen bei Veranstaltungen zu kommen und vielerorts spontan gar kein Anker mehr fallen gelassen werden darf. Gleichzeitig sind viele Wassernutzende, die bei CleanUps oder Konzerten mitgeholfen haben, nun von Verdrängung bedroht.

