von Paul Lufter
Und wo wir schon in der Rummelsburger Bucht sind, das Wasserstraßenamt (WSA) hat den Widerspruch des Senats gegen die Ablehnung des Ankerverbots auf dem Rummelsburger See abgelehnt. Die Kosten für das Verfahren trägt der Senat. Wie der Kollege Robert Klages im Sommer berichtet hatte, wollte die Senatsumweltverwaltung ein Anker- und Nachtfahrverbot durchsetzen und befand sich deswegen im Streit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die von Regine Günther (Grüne) geleitete Senatsverwaltung wollte nicht mehr, dass die Bucht als dauerhafter Wohnort genutzt wird.
Auf dem Rummelsburger See schwammen im Sommer rund 25 Boote. In einigen befinden sich Ateliers. Die Beschwerden von vielen Anwohner*innen richteten sich vor allem gegen das sogenannte „Lummerland“ – ein Zusammenschluss von Booten und Flößen, der sogar eine Sauna beherbergt. Sie vermuteten Drogenkonsum vor Ort, beschwerten sich über Lärm, Müll und Wasserverschmutzung durch Fäkalien. Handfeste Beweise dafür fehlten wohl.
Bereits Ende Februar hatte die Senatsverwaltung einen Antrag für ein Anker- und Nachtfahrverbot eingereicht. Diesen hatte das WSA im Mai abgelehnt. Die Senatsverwaltung hatte daraufhin im Juni Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht. Diesen hat das WSA nun erneut abgelehnt. In dem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) heißt es, es gäbe keinen Anspruch auf das Begehren eines Nachtfahrverbotes vor Ort und „einen gebundenen Anspruch auf Ankerverbot, insbesondere durch die Aufstellung von Ankerverbotszeichen nach Maßgabe des Schifffahrtszeichens A 6 der Anlage 7 zur BinSchStrO hat die Widerspruchsführerin nicht.“
„Wir begrüßen, dass die GDWS und das WSA sich unseren Ansichten anschließen“, teilte der Förderkreises Spree:publik nach der Ablehnung mit. Der Förderkreis setzt sich dafür ein, dass „Wasserflächen auch als soziokulturelle Ressource wahrgenommen und als Freiraum für zivilgesellschaftliches Engagement verstanden werden.“ Bereits im August hatte Spree:publik in einer Stellungnahme festgehalten, dass die Voraussetzungen für die Einführung des geforderten Anlege- und Nachtfahrverbots nicht gegeben sind. Für die Boote und ihre Bewohner dürfte nun Zeit zum Durchatmen und zum Feiern sein. Fürs Erste ist der Fall damit erledigt.